JOSEF MROZ (1893-1945?)

EIN BEITRAG ZUR ÖSTERREICHISCHEN PHOTOGESCHICHTE

von Bodo Kralik, Wien

 

Mroz, dieser Name ist selbst Fachleuten kaum geläufig. Meistens wird er in der Literatur als Miterfinder des Duxochromverfahrens der Firma Herzog genannt.

Dass sich hinter diesem Namen ein Mann verbirgt, der versuchte etwas zur Verbreitung der Farbphotographie in Österreich beizutragen, der Zusatzgeräte

und auch Farbkameras, die Mroz - Farben - Kamera, entwickelte soll hiermit dokumentiert werden.

Josef Mroz, ein gebürtiger Pole aus Lemberg, war äußerst vielseitig. Als gelernter Kinooperateur beschäftigte er sich anfangs mit Radiotechnik und war

auf diesem Gebiet sehr erfolgreich. Nach dem Krieg kam er nach Wien und gründete bald danach die Firma RADIO-APPARATE-BAU-ANSTALT-MROZ

in Wien 6., Windmühlgasse 1. Gebaut wurden eigene Erzeugnisse so z.B. der “MROZ Radio Empfänger ohne Antenne und Erde ", kapazitätsarme Steckspulen, den Hoch- und Niederfrequenz-Sprechtransformator "Hemrag", sowie Spezialeinstellscheiben für Potentiometer, welche er patentieren ließ.1924 erhielt Mroz sein erstes Patent für eine "Kamera für Mehrfarbenphotographie " (1) und arbeitete nun ausschließlich auf dem Gebiete der Farbenphotographie. Er änderte den Firmennamen auf Mroz-Farben-Foto-Wien und übersiedelte 1926 in die nahe gelegene Gumpendorfer Strasse 94, wo er im Hof des Hauses ein Atelier einrichtete.

Zirka 1927 erschien seine Broschüre: "Photographiert in Farbe, Kameras und Materialien für Farbenphotographie”. In der Einleitung stand zu lesen: "Es ist

das erste Mal, dass in Österreich eine Preisliste, ausschließlich der Farbenphotographie gewidmet erscheint .Wir erlauben uns Ihre Aufmerksamkeit in erster Linie auf die MROZ-FARBEN-KAMERAS zu lenken, die in allen Kulturstaaten patentiert sind.“

Dieser Katalog bot dem Kunden eine genaue Übersicht der damals gebräuchlichen Farbverfahren und es wurde ihm dadurch ermöglicht Preisvergleiche anzustellen.

Nun ist zu bemerken, dass die Kosten eines Mroz Farben Fotos im Vergleich zur Autochromplatte sehr hoch waren. So kostete ein Bild inklusive Entwicklung und

Rahmung im Format 61 x 61 mm 5,60 österreichische Schilling, eine 9x12 cm

Autochromplatte inklusive Entwicklung aber nur 3,55 österreichische Schilling. Das ist immerhin ein Unterschied von mehr als 50 % und wenn man nun in Betracht zieht, dass die Autochromplatte ungefähr 4 x so teuer war als eine normale SW- Platte so kann man sich vorstellen welch kleinen Interessentenkreis man damit erreichte.

In der " PHOTOGRAPHISCHEN-KORRESPONDENZ " erschien 1929 ein Artikel über diese Kamera:

„Josef Mroz in Wien brachte vor einiger Zeit einen sehr sinnreich konstruierten Apparat für Dreifarbenaufnahmen auf den Markt.

Diese Kamera ist ganz aus Metall hergestellt und mit einem für Farbenaufnahmen sehr geeigneten Doppel-Anastigmaten, dem Dialytar 1:4,5 ausgestattet.

Der Film (2) wird ohne den schwarzen fortlaufenden Papierstreifen benützt. Dadurch wird erreicht, dass die Kamera viel Rohmaterial fasst und jede Aufnahme für sich entwickelt werden kann, ohne dass man auf das Ende der Filmrolle warten muss. Die Kamera kann auch bei Tageslicht für je 6 bzw.12 Aufnahmen geladen und entladen werden. Die Filmrolle wird eingelegt, in der Richtung des Pfeiles durchgezogen und bei der Rolle B festgeklemmt; dann wird die Kamera geschlossen. Mit der Kurbel wird soweit gedreht, bis bei der Kontrollöffnung der Film sichtbar wird bzw. der Filteranzeiger auf rot eingestellt ist. (Es ist vorteilhaft, bei Aufnahmen die Filterreihenfolge "Rot-Grün-Blau" immer beizubehalten.)

Die Kamera wird auf einem Stativ befestigt und auf die gewünschte Entfernung eingestellt. Alle Vorgänge vollziehen sich so wie bei gewöhnlichen

Schwarz-Weiß Aufnahmen.

Nun zur Aufnahme selbst : Mit der linken Hand wird der Verschluss ausgelöst, hierauf vollführt die zweite Hand eine Kurbeldrehung, wodurch der Film,

sowie das Filter fortbewegt wird, was von außen bequem zu beobachten ist. Nun erfolgt die zweite Auslösung ( Belichtung ), abermals eine Kurbeldrehung und schließlich die Auslösung für das letzte ( dritte ) Teilbild. Die hier beschriebene Art der Aufnahme ist in wenigen Sekunden durchführbar. Die Anzahl der gemachten Aufnahmen ist an dem Zählwerk abzulesen.

Der Anschaffungspreis dieser Kamera ist nicht höher als der eines guten gewöhnlichen photographischen Apparates. (3) Geringes Gewicht der Kamera und des Aufnahmematerials sind für Reise- und Studienaufnahmen ausschlaggebend. Die Bildgröße beträgt 61 x 61 mm. Die Kamera erfordert kein umständliches Schlitten- oder Kassettenwechseln und dergleichen und ist daher jederzeit aufnahmebereit.

Infolge der sinnreichen Automatisierung der inneren Vorgänge ist die Kamera sehr einfach zu handhaben. Die stabile Bauart der Kamera ermöglicht auch bei ungünstigen äußeren Einflüssen ein sicheres Arbeiten. Die Kamera besitzt eine automatische Passermarkierung, welche die Herstellung von Farbenbildern wesentlich erleichtert. Als Aufnahmematerial wird ein unperforierter Film verwendet.

Die MROZ-FARBEN-KAMERA (4) Type B unterscheidet sich von der "Amateurtype" durch vollkommene Automatisierung der zur Dreifarbenaufnahme notwendigen inneren Vorgänge sowie durch größere und stabilere Bauart.

Die Mroz Farben Kamera Type C unterscheidet sich äußerlich kaum von Type B, sie besitzt jedoch keine automatische Momentvorrichtung,

sondern ist nur für rasche Zeitaufnahmen mittels Kurbel eingerichtet. Diese Kamera ist für Mikroaufnahmen, für naturwissenschaftliche, medizinische, industrielle und reproduktionstechnische Aufnahmen sehr geeignet.

Die mit der Mroz - Kamera aufgenommenen Negative werden in üblicher Weise entwickelt, gewässert und getrocknet. Für die Positivausführung können die bekannten Dreifarbenkopierprozesse wie: Uvachromie, Jos-Pe, Pinatypie, etc. benützt werden. Ein besonders großes Verwendungsgebiet eröffnet sich den Mroz Farben Negativen im Druckgewerbe: Es können nach Mroz Farbnegativen ohne jede Retusche Dreifarbendrucke in Kupfertiefdruck, Lichtdruck, und Autotypie hergestellt werden.“ (5)

Die Patentstreitigkeiten

Mroz erlitt ein typisch österreichisches Erfinderschicksal, wenn es ein solches gibt, denn er hatte zur Zeit seiner Erfindung sicherlich gute Chancen

seine Kamera mit dem geeigneten Partner in größerer Serie zu produzieren. So stand er, ohne es zu wissen, unter großem Zeitdruck. Unter Zeitdruck deshalb, da sich gerade zu dieser Zeit alles auf ein geeignetes Farbverfahren konzentrierte. Mroz alleine hatte keine finanziellen Möglichkeiten eine größere Anzahl seiner Kameras zu produzieren und baute deshalb auf Bestellung. Dass er in dieser Situation ein ihm erfolgsversprechendes Angebot freudig annehmen würde war einzusehen, denn die wirtschaftlichen Voraussetzungen waren für solche Projekte eher im Ausland zu finden.

Am 12.September 1928 erhielt Mroz von der europäischen Vertretung der London & South East European Co. Ltd. in Wien einen Brief, in welchem diese ihr Interesse an seinen Erfindungen zeigte. Da Mroz geschäftlich nicht sehr gefinkelt war geriet er in Bedrängnis, denn diese Firma versuchte seine Patente zu

kopieren und zu verkaufen. Der nachstehend abgedruckte "Genauer Sachverhalt meiner Patentverkaufsangelegenheiten " ist von Mroz abgefasst

und schildert seine damalige Situation:

"Ich erhielt am 12.September 1928 ein Schreiben der Firma

London & South East European Co.Ltd. 36, Basinghall Street, London, worin sie mir ihr Interesse für meine Patente aussprach und mich ersuchte, mich an ihren Wiener Vertreter, Herrn C.0.F. Paget, zwecks Informationen zu wenden. Ich habe mich daraufhin mit Herrn Paget in Verbindung gesetzt und der Londoner Firma großes Beweismaterial zugesandt. Nach verschiedener Korrespondenz wurde zwischen mir und der L. & S.E.E. Co. Ltd. eine Vereinbarung getroffen, nach welcher ich die Verpflichtung übernahm, am 21. November 1928 nach London zu fahren und meine Erfindung dort vorzuführen.

Nach erfolgter Vorführung wurde mir klar, dass die L. &  S.E.E. Co. Ltd. nicht selbst das Kapital hatte meine Erfindung zu erwerben, sondern dass durch Vermittlung mit kapitalkräftigen Kunden das Geschäft zustande kommen sollte. Da ich aber mit einer bargeldlosen Übertragung meiner Patente nicht einverstanden war und ich doch alle anderen Interessenten fallen lassen musste, wurden mir verschiedene Vorschläge einer Anzahlung gemacht.

Da Mr. Hye bei seinen Verhandlungen mit seiner Gruppe angenommen hat dass er eventuell einen größeren Betrag als 20.000 Pfund in bar und 20.000 Pfund in Aktien für mich erzielen würde, hat er mir den schriftlichen Vorschlag gemacht, dass ich ihm von diesem eventuellen Überschuss 25% an ihn,

Hye, abzuliefern habe. Ich bin darauf eingegangen.

Während meines Aufenthaltes in London im Dezember 1928 wurde seitens der L. & S.E.E. Co. Ltd. viele Verhandlungen mit diversen Interessenten geführt, jedoch meistens ohne mein Beisein. Am 20. und 21. Dezember 1928 wurden mir dann in größter Eile im Büro der Commercial Issue im Beisein von Solicitor Clark, Mr. Bottibol, Mr. Rowten, Mr. Sonnenschein, Mr. Hye und anderen Herren verschiedene Kontrakte zum Unterschreiben vorgelegt. (6)

Da ich der englischen Sprache nicht mächtig bin, hat mir Mr. Hye in kurzen Worten den Inhalt dieser, auf meine Bedenken mit besonderem Nachdrucke

versichert, dass er niemals dulden würde, dass mir auch nur der geringste Nachteil erwachsen könnte. Da ich aber vollkommen sicher gehen wollte, habe ich mir von Baron Hye ein besonderes Schriftstück geben lassen, worin ausdrücklich erklärt wird, dass ich die Kaufsumme bis 28. Februar 1929 zu bekommen habe, im anderen Falle die Rückgabe aller Rechte an mich zu erfolgen hat. (7)

Statt dass nun aber, wie geplant und vorbereitet war, die Aktien herangegeben wurden, haben sich hinter meinem Rücken die verschiedensten Intrigen abgespielt. Es scheint, dass der ehemalige Consulting Engineer Alfred Bariss, den ich schon sei Jahren von Wien her kenne und der mir nie gut gesinnt war, der L. &. S.E.E Co. Ltd. den Vorschlag unterbreitete, ein neues Modell meiner Kamera anzufertigen, was auch von dieser Firma, insbesondere von Mr. Hye angenommen wurde. Es ist selbstverständlich dass bei der Herstellung dieser neuen Kamera Ing. Bariss seine finanziellen Vorteile in erster Linie im Auge hatte.

Die Kamera wurde nun von Mr. Bariss widerrechtlich, ohne mein Wissen nach meinen Patenten und unter Zuhilfenahme meiner Kameras, die ich zu treuen Handen Mr. Hye übergeben hatte, nachgemacht. Mr. Bariss ließ diese Kamera bei dem Mechaniker Zastoupil in Wien 10.,

Randhartingerstrasse 12 anfertigen und bezahlte ihm hierfür 1000.- österreichische Schilling. (8)

Zur selben Zeit wurde ich gefragt, ob eine Möglichkeit bestehe ein neues Modell welches ein Mittelding zwischen meiner Berufs- und Amateurkamera darstellen sollte, anzufertigen.

Auf Grund meiner Erfahrung habe ich dies bejaht und auf meine Kosten Zeichnungen einer solchen Kamera angefertigt und mit Erklärungen an die

L. & S.E.E. Co. Ltd. nach London gesandt.

Am 22.März 1929 erinnerte ich das Mroz Dev. Synd., respektive Mr. Hye an die fälligen Patentgebühren und es wurde mir von dort zu diesem Zwecke

 90 Pfund übersandt. Der Betrag wurde mit Mr. Hye genauest verrechnet. Dies beweist, dass die Firma die Verpflichtung hatte die Patentgebühren zu bezahlen. Auf meine persönliche Anfrage am 22. März 1929 wann ich meine Vertragssumme erhalten werde, da doch der ausgemachte Termin bis 28.Februar 1929 lautet, erhielt ich nach einer Sitzung zur Antwort, ich möchte mich noch gedulden es sei alles in bester Ordnung. Ich solle nur alle Sachen in London lassen und ruhig nach Hause fahren. Ich überließ daher mein Laboratorium, Apparate etc. der L. & S.E.E. Co. Ltd. Zu treuen

Handen und bekam auch hiefür eine Übernahmebestätigung, die diesmal auffallenderweise von Mr. Freeman als Direktor unterschrieben wurde.

Was in der Zwischenzeit mit der nachgemachten Kamera geschah ist mir nicht bekannt. (9)

Schon während meines fünften Aufenthaltes im Monat April 1929 in London wurde mir von Mr. Hye, Paget und Bullimore eifrigst zugeredet, der Ernennung des Mr. Freeman zum Direktor des Mroz Syndicates zuzustimmen. Ich wollte dies nicht gerne tun da ich schon mißtrauisch geworden war. Nach meiner Abreise erhielt ich nach Bremen ein Schreiben der L. & S.E.E. Co. Ltd. nachgesandt, worin mir nochmals dringenst zugesprochen wurde, der Ernennung Freemans beizustimmen, denn dies sei der letzte Schritt zum Erfolg. Obwohl ich es nicht für gut hielt, habe ich doch

durch ein Schreiben eingewilligt.

Ich wollte inzwischen, um die Ausgabe der Aktien zu fördern, ein bisher unbekanntes neues Papierverfahren für das Mroz Syndicate gewinnen. Ich habe im Vertrauen zu den Leuten alle Namen der Firmen, die irgendwie der Sache nützlich sein könnten preisgegeben.

Und auch hier stellte sich heraus, dass man hinter meinem Rücken Mr. Bariss nach Deutschland zu diesen Firmen zwecks Verhandlung sandte.

Die L. & S.E.E. Co. Ltd. hat die Adressen der Firmen, die sie von mir im Vertrauen erhalten hatte, auch anderen Firmen wie z. B.

Houghton & Butcher in London verraten, sodass sich diese direkt an die Firma in Deutschland wenden konnte und mir das Geschäft dadurch

verdorben war. Mich hatte man zum Technischen Direktor des Mroz Syndicates ernannt, es wurden aber immer verschiedene Winkelzüge unternommen um mich ausschalten zu können. Ob dies aus Gewinnsucht oder einem anderen Grunde der Fall war ist mir nicht bekannt.

Meine Bedenken gegen die Ernennung des Mr. Freeman zum Direktor des Mroz Syndicates haben sich leider sehr bald bewahrheitet. Durch sein Dazwischentreten hatte ich jeden Einfluss auf das Mroz Syndicate verloren .Ich sah ein, dass seine Ernennung diesen Zweck haben sollte und aus

diesem Grunde schon lange vorbereitet war.

Am 7.Juni 1929 erhielt ich die Mitteilung, dass ein Meeting stattfinden werde um Mr. Denis, Direktor der Firma Houghton & Butcher, als Direktor

für das Mroz Syndicate zu gewinnen. Es folgten nun weitere Mitteilungen über verschiedene Meetings und den verschiedensten Ausreden warum die Sache noch nicht fertig gemacht werden konnte.

Da nun inzwischen verschiedene Patentgebühren fällig geworden waren, unter anderen auch diese, die sich Mr. Hye in London zurückbehalten hatte, nämlich ein amerikanisches, ein italienisches und ein belgisches, wandte ich mich an das Mroz Syndicate diese Patenttaxen zu bezahlen, wie es schon einmal der Fall war. In der Antwort wurde unter anderem verlangt, die fälligen Gebühren detailliert bekanntzugeben. Dies geschah durch meinen Patentanwalt Neutra in Wien. Statt hierauf die fälligen Patentgebühren zu bezahlen und die Patente vor dem Verlust zu retten und endlich die

Aktien auf den Markt zu bringen, trat man an mich mit neuen Forderungen heran.

In meinem Schreiben vom 1.Dezember 1929 habe ich mich nun bereit erklärt, gegen Erlag von 200 Pfund, die hauptsächlich zur Bezahlung laufender Patentgebühren verwendet werden sollten, nochmals mit meiner Kamera nach London zu kommen, beziehungsweise sie dort einige Zeit zur

Verfügung zu stellen und eventuell auch das neue Papierverfahren " DUXOCHROM " (10) vorzuführen. Dies wurde aber abgelehnt.

Seit 19.Dezember 1929 bin ich bis heute vom Mroz Syndicate ohne jede Nachricht. Ich habe daher die Absicht, auf Auszahlung von 20.000 Pfund

 in bar und einer entsprechenden Entschädigung der 20.000 Pfund der Aktien, zu klagen. Dieses Klagebegehren begründe ich in erster Linie mit dem Verlust meiner Patente, welche teils durch Zurückhaltung, teils durch Nichtbezahlung der Gebühren, verloren gegangen sind. Weiters mit dem Verlust aller anderen ernsten Reflektanten, an die ich meine Erfindungen hätte verkaufen können. Ebenso mit der Tatsache, dass hinter meinem Rücken intrigiert wurde, siehe Hye, Freeman, Bariss, meine Person vollkommen übergangen wurde, ein Beweis unreeller Handlungsweise, verschlechtert

dadurch, dass die Führung der Angelegenheit in laienhafte Hände geriet. Mit der Tatsache, dass meine patentierte Kamera mit Wissen aller

Beteiligten nachgemacht wurde, wodurch mir ein großer Schaden nicht zuletzt auch in Österreich entstand.

Weiters mit der Nichteinhaltung der schriftlichen Abmachungen welche die  L. &  S.E.E. Co. Ltd. mit mir eingegangen ist. Ebenso mit dem Schaden,

 der mir durch meine viele Abwesenheit von Wien entstanden ist, da mein Wiener Geschäft durch diesen Umstand arg vernachlässigt wurde.“

 

Soweit die Darstellungen von Josef Mroz. Sicher ist und dies geht aus den Unterlagen hervor, dass Mroz zu einem gewissen Teil am Misserfolg des Projektes

Schuld hatte. Er war von seiner Konstruktion überzeugt und stellte zu Beginn hohe Forderungen. Die Kamera war natürlich einfach zu bedienen, hatte aber den Nachteil, dass man nur sehr beschränkt Momentaufnahmen ohne Stativ machen konnte. Außerdem herrschte ein Kopf an Kopf-Rennen mit der

Color Snapshot Corp., welche mit einem ähnlichen Verfahren arbeitete und zu Beginn das Mroz Verfahren als Patentverletzung bezeichnete.

Es sind auch von diesen Kameras nur 6 Stücke bekannt und zwar 2 Typ A und ein Typ C in Privatbesitz, je ein Typ A im Photomuseum Hans Frank / Bad Ischl

und im Technischen Museum Wien, und ein Typ B im Münchner Stadtmuseum. Fünf dieser Kameras stammen zweifelsfrei aus dem privaten Besitz von Josef Mroz.

Color Snapshot hatte aber mit ihrem Verfahren keinen Erfolg und ging im Dezember 1929 in Konkurs. Es ist anzunehmen, dass dadurch auch die Geldgeber von

Mroz ihr Interesse an der Sache verloren, denn ab diesem Zeitpunkt brach auch der Kontakt zu Mroz ab. Zu erwähnen wäre noch, dass es in dieser Sache zu keinem Prozess kam. Es herrschte nun ein feindliches Klima zwischen Mroz und dem ehemaligen Consulting Engineer Bariss . Mroz beschuldigte ihn weiterhin

des Diebstahls seiner Ideen und wurde von Bariss, welcher in der Zwischenzeit sein erstes Buch (11) über die Farbphotographie veröffentlicht hatte, geklagt.

Am 20.März 1934 wurde vor Gericht ein Vergleich geschlossen in dem Mroz seine Beschuldigungen zurückzog. (12)

Auf dem Gebiet des Schmalfilms entwickelte Mroz um 1930 den "Amateurfarbenfilm". Dieses Verfahren war eigentlich ein Pseudo-Farbfilm, denn er

verwendete nur zwei Filter, einen Rot bzw. Grünfilter. Diese Filterscheiben rotierten vor bzw. hinter dem Aufnahmeobjektiv und belichteten abwechselnd ein Bild mit vorgeschaltenem Rot- und ein Bild mit vorgeschaltenem Grünfilter. Nach dem Entwickeln wurden die jeweiligen Einzelbilder eingefärbt und ergaben beim Projizieren mit einem ebenfalls umgerüsteten Projektor, einen " Farbfilm ".

Preis für den Umbau einer Pathe-Baby inkl. Einergang 45 ÖS (ca. 3 EURO) und einer 9,5 od.16mm Cine Nizo 50 ÖS (ca. 3,50 EURO)

Die Bildfrequenz musste bei diesem Verfahren auf ca. 21 B./sek. erhöht werden.

Weiters entwickelte Mroz das so genannte IMROTON-Verfahren. Dieses ermöglichte Amateuren die Herstellung eines Tonfilmes. Das Imroton-Zusatzgerät

war gleichzeitig Aufnahme- und Wiedergabegerät. Mit einer Schneidedose ausgerüstet, konnte man die Stimmen und Geräusche auf eine Gelatinescheibe ritzen. Diese Gelatinescheibe wurde, nach erfolgter Aufnahme, mit Speziallack gehärtet, und konnte mit demselben Gerät, man musste nur die Schneidedose gegen eine Schalldose auswechseln, abgespielt werden. Die normale Spieldauer war ca.1 1/2 min. aber es bestand auch die Möglichkeit eine Pathe-Baby für 30m Aufnahmematerial umbauen zu lassen damit man eine maximale Spieldauer von 3 1/2 min. erreichen konnte, .( Preis 130.- Schilling, ca. 9 EURO )

Der Preis für die komplette Anlage (Imroton-Zusatzgerät, Tonschreiber und Schneidediamant 320.- Schilling, ca. 24 EURO).

Damit der Ton synchron war wurde dieser Apparat mittels einer flexiblen oder einer Kardanwelle mit der Kamera verbunden.

Ende 1930 ging Josef Mroz nach Berlin - Kreuzberg und arbeitete dort in einem Labor welches man ihm zur Verfügung gestellt hatte. Im Stiegenaufgang des

im 1. Stock liegenden Labors befanden sich von ihm angefertigte lebensgroße Photographien aller Nazi – Bonzen.

Nach der Einnahme Berlins 1945 wurde Mroz von den Russen verhaftet und gilt seither als vermisst.

 

Ich möchte mich bei Herrn Peter Jonas, Wien für die freundliche Unterstützung bedanken. In seinem Besitz befinden sich die meisten Unterlagen welche ein Zustandekommen dieses Artikels ermöglichten.

 





Firmenzeichen um 1924

Firmenzeichen 1926



Briefkopf um 1930

Firmenzeichen 1933


Verschiedene Beschriftungen der Mroz - Diapositive

Erläuterungen:


Zu 1.)

PATENTE FÜR DIE MROZ FARBEN KAMERA

österreichische Patente                                97624                             99880

deutsche Patente                                         383864                           9 406845                  1 426211

britische Patente                                         176343                           9 199037                  9 236484 Klasse 57a

                                                                                                                                          Gruppe B

französische Patente                                    548138                           567183                     593215

tschechische Patente                                   13329

schweizer Patente                                       105732

belgische Patente                                        301863 ,                         311412

italienische Patente                                      207776 N 64 Vol.598     222040 N 216 Vol.676

amerikanische Patente                                 1537868                         1558996

 

Zu 2.)

Unperforierter 70 mm Rollfilm

 

Zu 3.)

Mroz pries seine Kamera als äußerst billig an. Sein Typ A kostete 1930 incl. Feiner Rindsledertasche 250.- Schilling.

Die Firma Herlango verkaufte zur selben Zeit:

Leica mit Elmar 1:3,5                         432.- Schilling

Icarette mit Tessar                             331.- Schilling

Cocarette mit Tessar                          206.- Schilling

KW Patent Etui m. Tessar                 265.- Schilling

Ergo                                                  395.- Schilling

Tropen Sonnet m. Tessar                   320.- Schilling

 

Zu 4.)

Type A

Aussenmaße : 135 x 135 x 105 mm

Objektiv : Doppelanastigmat Dialytar 1 : 4,5 / 105 mm Verschluss : Ibsor, Bildformat : 61 x 61 mm

Lieferbar mit Fixfocus oder verstellbarem Focus, unperforierter 70 mm Rollfilm

Type B

Aussenmaße 160 x 160 x 290 mm

Objektiv wahlweise Mayer, Busch und Voigtländer Optik. Verschluss rotierende Lamellen ähnlich bei Filmkameras.

Bei Objektiv 1 : 2 und entsprechendem panchromatischen Film kürzeste Belichtungszeit 1/150 sek. pro Aufnahme bzw. 1/25 sek. für alle drei.

Negativformat: 95x95 mm

 

Zu 5.)

Siehe Abbildungen in Stenger, Die Erotik in der Photographie, Verlag f.

Kulturfoschung, Wien 1931

Seite 57/ Abb. 40 , Seite 88/ Abb.82 , Seite 185/ Abb. 151

 

Zu 6.)

21.Dezember 1928 , Gründung der Mroz Developing Syndicate Ltd. und der Mroz Developing ( Foreign ) Syndicate Ltd.

 

Zu 7.)

In dem Vertrag vom 21.Dezember 1928 wurde zwischen J. Mroz und F. X. M. Hye festgelegt, dass Mroz die Patente mit heutigem Tage der

neugegründeten " Mroz Developing Syndicate Ltd., überlässt, allerdings die Rechte an seiner Erfindung zurückerhält, falls er nicht bis 28.Februar 1929 die

Summe von 20.000 brit. Pfund in bar und 20.000 brit. Pfund in Aktien erhält.

 

Zu 8.)

Auszüge aus einem Brief von Alfred Bariss an F. X. M. Hye vom 17.Februar 1929 :

„Lieber Herr Baron !

Mr. Zastoupil wird voraussichtlich Ende dieser Woche fertig. Und vorausgesetzt, dass keine Kleinigkeiten nachrepariert werden müssen, wie es sehr leicht vorkommen kann bei dieser Hetzjagd, fahre ich Sonntag oder Montag ab.

………………….

Nun etwas anderes. Ich habe weder Material noch kann ich ohne Mroz Bilder in London machen. Ich müsste die Bilder zu Uvachrom in München schicken, was eine weitere Verzögerung von 14 Tagen hervorrufen würde. Dazu kommt, dass Mroz mich nicht riechen kann und selbstverständlich

sich weigern wird mit der von mir gebauten Kamera zu arbeiten, was weiter zu Reibungen und Krachs führen wird, denn Mroz geht scheinbar darauf

aus einen Skandal zu provozieren, denn er äußerte sich, wenn am 28. 2. die Aktien nicht aufgelegt werden, er seine Apparate nimmt und die Patente

nach Amerika verkauft. Es ist natürlich ein Unsinn, da er ja heute keine Patente besitzt sondern die Mroz Dev. Comp. Ltd.. Aber erklären sie das

einem polnischen Idioten

. . . .. . . . . . . . .

Zeigen sie die Zeichnungen nicht den Kodakleuten, da ja die Kamera nicht nach den Mroz Zeichnungen gemacht wurde und Anlass zu Fragereien

geben könnte. Ich bin überhaupt dafür, Mroz von der Existenz der Kamera gar nichts zu sagen, erst nach der Ausgabe der Aktien, denn wir müssen

jeden Krach vorher vermeiden. Am besten wäre es, Mroz soll kommen wenn die Aktien bereits ausgelegt sind.

In Freundschaft Ihr stets ergebener Alfred Bariss“

 

Zu 9.)

Die letzte Station der nachgebauten Kamera ist die Firma Kingston & Lynes, Experimental and Consulting Engineers. 13, Manette Street, Charing Cross

Road, London W 1.

In einem Brief vom 8.Oktober 1929, gerichtet an Alfred Bariss, wurde dieser zur Bezahlung der Reparaturkosten von brit. Pfund 21.17.3 gemahnt.

Im Antwortschreiben vom 13. Oktober an Kingston & Lynes formuliert Bariss folgendermaßen:

„Sehr geehrte Herren !

Ich bedaure Ihnen mitteilen zu müssen, dass ich von einer Übernahme des Apparates Abstand nehme, da derselbe nicht mein Eigentum ist, sondern

nur ein Teil der Konstruktion und dass ich diese Kamera in meiner Eigenschaft als Consulting Engineer der London & South East European Comp.Ltd. 36, Basinghall Street, Ihnen zur Reparatur gegeben habe. Besteller dieser Kamera waren Mr. Francis Hye und Mr. Bottibol 8, Dropersgarden. Beide Herren haben für diese Reparaturkosten aufzukommen. Wollen sie sich gefälligst an dieselben wenden. Gleichzeitig steht es Ihnen frei ohne weiter

 mein Einverständnis einzuholen, einem dieser Herren die Kamera zu liefern.

Mit vorzüglicher Hochachtung Ing. Alfred v. Bariss.“

 

Zu 10.)

DUXOCHROME Verfahren von Mroz und Herzog entwickelt.

 

Zu 11.)

Alfred v. Bariss, „Wie fotografiere ich in Farbe“,  Frankfurt/Main, Bechhold 1932

Alfred v. Bariss, „Das Farbenbild auf Papier, Eine Zusammenfassung aller bekannten Kopierverfahren.“,  Wien, Sonnenverlag Bauer 1948

 

Zu 12.)

Auszug aus dem Protokoll des Strafbezirksgerichtes 1 in Wien Akt Nr. 15 U 135/34 v. 20.3.1934 :

Der Beschuldigte (J. Mroz, Anm. d. Verf.) erklärt auf Grund des Beweisverfahrens, dass er sich nicht bewusst ist, die klagsinkriminierten (sic!)

Äußerungen getan zu haben, er habe keinen Grund das ehem. Verfahren des Herrn Bariss als Schwindel zu bezeichnen, da er es nicht kennt und erklärt auch,

er hat nie behauptet dass die Kamera des Herrn Bariss im Wesen nach von ihm entlehnt sei, noch sich Herr Bariss die konstruktiven Details angeeignet hat.

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